Jens Spahn behindert das Impfen in den Kinder- und Jugendarztpraxen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ Bayern fordert die uneingeschränkte Belieferung mit Impfstoff von Biontech
Der Bundesgesundheitsminister will die Belieferung mit Comirnaty auf 30 Dosen/Ärzt:in beschränken. Dieser Beschluss behindert die Impfung der Kinder und Jugendlichen, da für sie ausschließlich der Impfung mit Comirnaty von der STIKO empfohlen ist. Dr. Dominik Ewald, Landesverbandsvorsitzender des BVKJ Bayern ist erbost: "In einem Moment, in dem die Impfkampagne wieder Fahrt aufgenommen hat, wird die Impfbereitschaft der Menschen durch diese Fehlentscheidung des Bundesgesundheitsministers wieder gemindert werden.
Offensichtlich hat der Bundesgesundheitsminister den Kontakt zur Basis völlig verloren. Er scheint sich nicht bewusst zu sein, dass die Kinder- und Jugendärzt:innen und ihre Teams in den Praxen am Rande der Erschöpfung arbeiten, um die Familien sicher durch die Pandemie zu bringen. Parallel kämpfen sie mit den nicht funktionierenden Digitalprojekten des Bundesgesundheitsministers und übernehmen nach wie vor im Rahmen von Kooperationen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Praxen haben keine Ressourcen, die bereits geplanten Impfsprechstunden neu zu organisieren."
Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte hat auf ihrer Jahrestagung am 20.+21.11.2021 in Köln den Bundesgesundheitsminister aufgefordert, den Beschluss zur Liefereinschränkung sofort zurückzuziehen und damit die ausreichende Belieferung der Praxen mit dem Impfstoff der Firma Biontech zu garantieren.
Die Bundespressesprecherin des BVKJ, Dr. Tanja Brunnert freut sich, dass sich die Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit zudem sehr eindeutig zu einer Impfpflicht für Erwachsene bekannt hat. "Kinder sind durch die Infektion selbst nahezu nicht gefährdet. Hingegen beeinflussen die vergangenen, wie auch die derzeitig noch notwendigen Maßnahmen und Einschränkungen das kindliche Leben zum Teil noch massiv. Kinderrechte dürfen nicht gegen das Recht einer Minderheit der Bürger:innen abgewogen werden, sondern sind vom Staat unbedingt und zwingend zu garantieren."